Steinmauern & Hangsicherung

Steinmauern und die Hangsicherung durch Berthold aus Wald am Arlberg bei Bludenz

Steinmauern als Einfassung und Abgrenzung

 

Wir arbeiten sehr gern mit Natursteinen, was uns mit unseren Maschinen problemlos möglich ist. So bauen wir zum Beispiel eine Steinmauer als Sichtschutz, wir fassen damit aber auch Beete ein, wenn sie höher liegen als die Rasenfläche. Sie eignen sich hervorragend für Außentreppen und vieles mehr, daher beraten wir Sie auch, wenn es um die Planung der Gestaltung Ihrer Außenanlagen geht.

 

Die Hangsicherung von Grundstücken

Bei Hanggrundstücken besteht die Gefahr von Erosion und vor allem von Abrutschungen, was vermehrt vorkommt, wenn es längere Zeit regnet. Daher muss ein Hang entsprechend gesichert werden. Dafür bieten sich zwei Möglichkeiten an: Entweder werden mehrere Steinmauern eingebaut, die einen Hangrutsch aufhalten, oder der Hang wird in mehrere ebene Stufen unterteilt, die ebenfalls mit Mauern gesichert und mit Treppen miteinander verbunden werden. Für beide Lösungen empfehlen sich Natursteine, da sie nicht nur witterungsbeständig sind, sondern auch optisch dem Grundstück eine naturnahe Gestaltung geben.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.